Rechtsanwalt Matthias Kretz
Uhlandstr. 11, 72072 Tübingen
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Schuldnerberatung

 

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich vor allem Privatpersonen, die mit ihrer Schuldensituation überfordert sind. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Verhandeln mit den Gläubigern. Als "geeignete Person" entsprechend § 305 Insolvenzordnung kann ich eine Bescheinigung über die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches ausstellen. Eine solche Bescheinigung ist Voraussetzung für ein gerichtliches Insolvenzverfahren.